habe ich heute zur Info bekommen https://www.ovg.nrw.de/behoerd…ungen/48_230830/index.php
Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln
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Besser spät wie nie....
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Sehe ich nicht so verbissen.
Das Ordnungsamt kann meine Waffen sehen, aber nicht wo ich den Schlüssel lagere.
Ich muss denen weder den Ort noch den Tresor zeigen wo der Schlüssel lagert.
Auch wenn alles im rechtmäßig vorgeschriebenen Tresor lagert , geht die das nix an. Wäre ja noch schöner.
PS : (Du brauchst deinen Schlüssel auch nirgends verstecken oder einschließen.
Mach ihn einfach an deinen Schlüsselbund und stecke ihn ein. Somit hast nur du den Zugriff.
Und immer am Mann.) Zitat Ordnungsamt!
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Sehe ich nicht so verbissen.
Dachte der Jäger des zugrunde liegenden Urteils sicher auch.
Bonne chance!
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Der wollte auch seine Schlüssel sicher deponieren.....
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Sehe ich nicht so verbissen.
Das Ordnungsamt kann meine Waffen sehen, aber nicht wo ich den Schlüssel lagere.
Ich muss denen weder den Ort noch den Tresor zeigen wo der Schlüssel lagert.
Auch wenn alles im rechtmäßig vorgeschriebenen Tresor lagert , geht die das nix an. Wäre ja noch schöner.
PS : (Du brauchst deinen Schlüssel auch nirgends verstecken oder einschließen.
Mach ihn einfach an deinen Schlüsselbund und stecke ihn ein. Somit hast nur du den Zugriff.
Und immer am Mann.) Zitat Ordnungsamt!
Braucht man auch nicht „verbissen“ zu sehen. Das Urteil ist eindeutig und sicherlich in dieser Konstellation wegführend.
Wenn jemand den Schlüssel verstecken oder mit sich führen will; dies hat direkt mit dem Urteil des Verwaltungsgericht nichts zu tun. Es bleibt als Möglichkeit weiterhin offen.
In dieser Diskussion wurden bereits alle Möglichkeiten angesprochen. Mehr als aufklären und eine Situation von allen Seiten beleuchten, kann man hier nicht machen. Letztendlich trägt jeder seine eigene Entscheidung und muss sich ggf. auch alleine dafür verantworten.
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D.h. in Deutschland sind damit praktisch Waffentresore mit Schlüsselschließfunktion unmöglich geworden - zumindest muss ja dann eben der Schlüssel zum Schlüsseltresor (der auch die gleiche Stufe wie der Waffentresor erfüllen muss) ja auch irgendwo aufbewahrt werden, und das wäre ohne andere Schließfunktion sowieso irgendwann nicht mehr lösbar.
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Ein Zahlenschloss birgt durchaus Möglichkeiten.
Fridspeed hatte eine recht praktikable Lösung (KW "Würfel") im anderen thread benannt.
Nun den Weltuntergang zu sehen halte ich für etwas übertrieben, da werden in Zukunft (Novellierung WaffG) andere Dinge kommen........
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D.h. in Deutschland sind damit praktisch Waffentresore mit Schlüsselschließfunktion unmöglich geworden
Nein, dies wurde nicht vom Gericht beschlossen!
Wer Schlüssel für sein Waffenbehältnis hat, kann ihn weiterhin bei sich tragen oder auch zusammenhanglos (in einer anderen zusammenhanglosen Umgebung) verstecken.
Das ein Schlüssel, im selben Raum wie die Tresore auch oder in der Umgebung, in einem Behältnis mit der höchst geforderten Sicherung - Klasse sein muss, ergibt sich bei logischer Überlegung fast von alleine. Jetzt wurde es durch das Verwaltungsgericht amtlich.
Beispiel: Wenn ich in einem Raum mehrere Waffentresore habe, macht es keinen Sinn die Schlüssel von z.B. Tresore der Klasse 1 in einem Schrank der Klasse B oder neu = 0 aufzubewahren. Es würde die amtliche Aufbewahrungspflicht ins Absurdum führen.
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Was eine Aufregung. Ich möchte darauf wetten, dass Fäser und Co. bei der nächsten Verschärf.... ähhh "Novellierung" des WaffG auch dieses Thema erschöpfend neu regeln werden und das betreffende Urteil in den Gesetzestext Eingang finden wird. Ob die Aufbewahrung DANN noch das Thema sein wird, dass uns den Blutdruck in die Haarspitzen treibt, wage ich allerdings zu bezweifeln.