Geschichtliches und interessantes:
Nahkampfspange, analog zur Frontspange am 25.11.1942 gestiftete Auszeichnung für den 'mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten'. Die N. wurde in 3 Stufen verliehen, je nach Anzahl der 'Nahkampftage', an denen der auszuzeichnende 'das Weiße im Auge des Feindes' gesehen hatte; für Verwundete und im Dauereinsatz stehende Soldaten gab es Ermäßigungen. Höchste Stufe war die N. in Gold, deren Verleihung mit Sonderurlaub verbunden war. Diese wichtigste infanterist. Auszeichnung oblag dem Regimentskommandeur; bis April 1945 waren dem OKH 403 Träger der Goldversion gemeldet, was aber sicher nicht alle Verleihungen erfaßte. Wegen des zunehmenden Einsatzes von Luftwaffeneinheiten im Erdkampf wurde am 3.1.1944 eine eigene N. der Luftwaffe geschaffen, für die gleiche Verleihungsbedingungen galten
Verleihungsbedingungen:
In einer Bestimmung des Oberkommandos des Heeres, vom 3. Dezember 1942, heißt es:
1. Die Nahkampfspange wird als Anerkennung dem Soldaten verliehen, der sich vielfach im Nahkampf "Mann gegen Mann" mit der Waffe in der Hand seiner Aufgabe entsprechend bewährt hat. Das Infanterie-Sturmabzeichen bleibt unabhängig hiervon mit den zu dessen Erwerb geforderten Bedingungen bestehen.
2. Die Nahkampfspange wird in drei Stufen verliehen und links 1cm über der Ordenschnalle getragen. Bei Erwerb einer höheren Stufe ist die vorhergehende abzulegen. Sie bleibt jedoch im Besitz des Inhabers.
3. Die Bedingungen für die Verleihung sind:
Für die 1. Stufe (Bronze) 15 Nahkampftage
Für die 2. Stufe (Silber) 30 Nahkampftage
Für die 3. Stufe (Gold) 50 Nahkampftage
4. Als Nahkampftage sind anzurechnen:
a) Alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, "das Weiße im Auge des Feindes" zu sehen, d.h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.
b) Dieses kann also im Großangriff, beim Spähtruppgangunternehmen usw. gegeben sein.
c) Der Ort - bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der H.K.L., in der Artillerie-Feuerstellung, im rückwärtigen Heeresgebiet (z.B. Partisanenkampf) oder beim Überfall auf einen Lazarettzug oder eine Versorgungskolonne - spielt dabei keine Rolle.
5. Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuß in eine unter Ziff. 4 geschilderten Lage kommt, und sich hier bewährt, hat die Anwartschaft auf die Spange.
6. a) Auf Vorschlag der Kp. Führer, der unverzüglich - möglichst noch am gleichen Tage mit der Tagesmeldung - abzugeben ist, legen die Kommandeure der Regimenter, selbst-ständigen Batl. usw. im Tagesbefehl den anzurechnenden Nahkampftag für die beteiligten Einheiten fest.
b)...
7. ...
8. a) Die Nahkampftage sind ab 1.12.1942 anzurechnen.
b) Um den vielfach bewährten alten Frontkämpfer hier hervorzuheben, können jedoch bei ununterbrochenem Einsatz im Osten nach dem 22.6.1941
von 15 Monaten bis zu 15 Nahkampftagen
von 12 Monaten bis zu 10 Nahkampftagen
von 8 Monaten bis zu 5 Nahkampftagen
nach durch gewissenhaften Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden.
c) Der Divisions-Kommandeur kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegenheit zum Nahkampf mehr gegeben ist, die Nahkampfspange verleihen. Hierzu muss der zu Beleihende für den Erwerb der 1. Stufe mindestens 10 Nahkampftage, der 2. Stufe mindestens 20 Nahkampftage, der 3. Stufe mindestens 40 Nahkampftage.
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Spangen des Hersteller C.E. Juncker/Berlin
C.E. Juncker in Silber
Material: Zink, versilbert
Nadelbock: aufgelötet
Nadelhaken: aufgelötet
Plättchen: nicht magnetisch
Nadel: Buntmetall
C.E. Juncker in Bronze
Material: Zink, bronziert
Nadelbock: aufgelötet
Nadelhaken: aufgelötet
Plättchen: nicht magnetisch
Nadel: magnetisch