Hallo, wollte mal fragen ob es öfter vorkam dass VWA-Urkunden nach dem 8. Mai 45 noch ausgestellt wurden?
Ich habe noch eine, werde noch Bilder nachreichen!
Gruß Neolith
Hallo, wollte mal fragen ob es öfter vorkam dass VWA-Urkunden nach dem 8. Mai 45 noch ausgestellt wurden?
Ich habe noch eine, werde noch Bilder nachreichen!
Gruß Neolith
Hallo
Ja, das kahm auf jeden fall noch vor!
Meine späteste ist vom 15. Mai 45
Ja, kam öfters vor Ich hatte mal eine in der Sammlung, ausgestellt im September 1945! Dienstsiegel natürlich da schon ohne HK.
beste Grüße,
SP
Hier eine von mir, ausgestellt vom Res.Lazarett Braunlage am 26.05.45, Schreibmaschinengeschrieben.
Gehört zu einem Konvolut.
Gruß Witte
Moin Leute, ich habe hier eine Urkunde vom 17.Juni1945 ausgestellt im Marinelazarett Schleswig. Der Bordschütze Franz Bachtrup war kurz vor Kriegende im Erdkampf am 2.5.1945 verwundet.
Nach Kriegsende ausgestellte Urkunden zum Verwundetenabzeichen findet man immer mal wieder, wie an diversen hier vorgestellten Exemplaren ersichtlich. Ein wirkliches Kuriosum ist das nicht, ich hatte davon auch schon eine Handvoll im Laufe der Jahre.
Moin,
das gibt es manchmal auch bei anderen Abzeichen, dass Urkunden nach dem 08.05.1945 datiert sind. Stempel sind oft dann ohne HK.
Gruß Rudel
Moin Leute, ich habe hier eine Urkunde vom 17.Juni1945 ausgestellt im Marinelazarett Schleswig. Der Bordschütze Franz Bachtrup war kurz vor Kriegende im Erdkampf am 2.5.1945 verwundet.
Tolle Urkunde!
Kann man was zur Einheit sagen wo die gekämpft hatten?
Gruß Olli
Moin,
das gibt es manchmal auch bei anderen Abzeichen, dass Urkunden nach dem 08.05.1945 datiert sind. Stempel sind oft dann ohne HK.
Gruß Rudel
…richtig z.B. für die Marinefrontspange
…richtig z.B. für die Marinefrontspange
… oder EK 2 und Lapplandschild
…richtig z.B. für die Marinefrontspange
Ja genau.
Trotzdem sind alle Verleihungen nach dem 8. Mai 45
Rechtsungültig....
Trotzdem sind alle Verleihungen nach dem 8. Mai 45
Rechtsungültig....
Bei Verwundetenabzeichen denke nicht.
Ich meine da gibt's es eine Regelung die bis heute theoretisch Bestand hat. Hat auch irgendetwas mit den Versorgungsansprüchen zu tun.
Da gibt es einen Gesetzestext.
Paragraf 13 der Besitznachweise für Orden usw.
Den Text findest im Netz. Komme hier mit dem Handy nicht klar, sonst hätte ich es verlinkt. Bitte da um Nachsicht.
Der Betroffene hat die Verwundung am 2. Mai erhalten, er musste dieses ggf. bei den von Dir erwähnten Versorgungsansprüchen nachweisen, das konnte auch durch Zeugen, Ärzte, Akten etc. geschehen und ausreichend sein.
Fakt ist, er wurde verwundet, aber die Verleihung des VWA ist Rechtsungültig.
So auch im Gesetz Ordens Gesetz über Titel und Orden nachzulesen...
Es gab viele Verleihungen nach dem 8. Mai, bei denen auch von den Einheiten sogar ausführliche Verleihungsvorschläge gemacht wurden, z. B. zu Deutschen Kreuz in Gold (so einer liegt mir vor), aber eben nach dem 8.Mai, aber da war leider Feierabend ....
Der Betroffene hat die Verwundung am 2. Mai erhalten, er musste dieses ggf. bei den von Dir erwähnten Versorgungsansprüchen nachweisen, das konnte auch durch Zeugen, Ärzte, Akten etc. geschehen und ausreichend sein.
Fakt ist, er wurde verwundet, aber die Verleihung des VWA
ist Rechtsungültig.
So auch im Gesetz Ordens Gesetz über Titel und Orden nachzulesen...
Es gab viele Verleihungen nach dem 8. Mai, bei denen auch von den Einheiten sogar ausführliche Verleihungsvorschläge gemacht wurden, z. B. zu Deutschen Kreuz in Gold (so einer liegt mir vor), aber eben nach dem 8.Mai, aber da war leider Feierabend
....
Ich sehe das tatsächlich anders. Durch einen Verwaltungsakt, beruhend auf einem Gesetz, dem die Verleihungsbestimmungen 1939-1945 zugrunde liegen und der einen Berechtigungsausweis zum Tragen des Verwundetenabzeichen einschliesst.
Was ist das anderes als eine rechtmässige Verleihung. Das ist fast derselbe Text wie bis 1936 für die VWA des 1.Weltkrieges galt.
Im Umkehrschluss würde hier ein Tragen eines Abzeichen erlaubt, dessen Verleihung Rechtsungültig ist.
Das widerspricht sich.
Andere Abzeichen betrifft der Gesetzestext und die Durchführungsbestimmungen dazu nicht. Ausschließlich das VWA.
Von einer Rechtsungültigkeit lese ich hier tatsächlich nichts. Ich kann es auch nicht herauslesen.
Eben, da steht allerdings auch nicht das eine Urkunde die nach dem 8. Mai ausgestellt wurde akzeptiert wird und ausreichend ist. Das wäre dann auch ein triftiger Grund den Nachweis zu erleichtern.....