Verschärfung des Waffenrecht in Europa Teil 2 -2017

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    • Offizieller Beitrag

    Ich bin sehr gespannt, wie denn nun die Staaten, die angekündigt haben das vorgeschlagene EU - Waffengesetz nicht tragen zu wollen, letztendlich bei der Abstimmung im März stimmen werden?
    Tschechien und Slowakei hatten dies mehrfach betont.

    Sammelschwerpunkt Pistolen der deutschen Truppen im II. WK mit Zubehör und Dokumente.


    Militärische Dienstuhren deutsch aus dem II. WK.

    Suche Pistolentaschen der Wehrmacht und Waffenzubehör einschließlich Dokumente.


    Suche auch ständig alte Automatik- und Wehrmachtsuhren. Auch in defektem Zustand.

  • Ich bin sehr gespannt, wie denn nun die Staaten, die angekündigt haben das vorgeschlagene EU - Waffengesetz nicht tragen zu wollen, letztendlich bei der Abstimmung im März stimmen werden?
    Tschechien und Slowakei hatten dies mehrfach betont.


    Die Schweizer dürften auch wenig erbaut sein einen ähnlichen Irrsinn bei sich einführen zu müssen wie wir ihn ja seit Jahrzehnten bereits haben. Über Schengen hängen die ja mit in der Sache drin....

  • genau! die werden auch kräftig motzen. nur unsere regierung sagt schön ja und amen...:mad:


    Die sagen nicht nur Ja und Amen, die gehören zu den Hauptinitiatoren dieses Irrsinns. Oder glaubst Du in der überall heißgeliebten EU-Kommission sitzen Marsbewohner die uns doofen Erdlingen ihre weltfremden Vorstellungen überstülpen möchten, damit sie mit ihrer Invasion auf weniger Widerstand stoßen:confused:.

    • Offizieller Beitrag

    Die nachfolgende Information des FWR habe ich heute erhalten und möchte ich zur Kenntnis bringen. Leider gibt es keine Erleichterungen zu den bereits bekannten Punkten.
    Im März soll die neue EU - Feuerwaffenrichtlinie nun verabschiedet werden!




    Binnenmarktausschuss der EU stimmt für Änderung der Feuerwaffenrichtlinie


    Am 26. Januar 2017 stimmte der Ausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz" (Internal Market ans Consumer Protection - IMCO) dem im vorangegangenen Trilogverfahren erarbeiteten Kompromisspapier zu. Die Abstimmung erfolgte mit 25 zu 9 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.


    Wie bereits berichtet Link:, sieht die Änderung nunmehr kein Verbot der halbautomatischen Langwaffen der Kategorie B 7, keine zeitliche Befristung der WBK, keine verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchung und keinen generelles Verbot des Fernabsatzhandels mehr vor. Dies begrüßen wir und danken hier allen, die an diesen entscheidenden Verbesserungen mitgewirkt haben.


    Dennoch enthält auch das beschlossene Papier Punkte, die Waffenbesitzer zukünftig einschränken oder zumindest mit höherer Bürokratie belasten werden. Dies kritisieren wir ausdrücklich und dies wird mit Sicherheit der Politik- und Europaverdrossenheit Vorschub leisten.


    Insgesamt vermögen wir bis auf die Verbesserung der behördeninternen Informationsstränge nicht zu erkennen, dass die geänderten Punkte irgendeinen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Die sogenannten "Schlupflöcher" in Bezug auf Deaktivierung und Konvertierbarkeit bestimmter Waffen sind Regelungen, die außerhalb der Feuerwaffenrichtlinie in technischen Regelungen bereits seit Jahren möglich gewesen wären. Dies war alles bekannt und hier hätten wir uns niemals einer sinnvollen Regelung verschlossen, sondern diese mit unserem Fachwissen unterstützt.


    Das Hauptaugenmerk unserer Kritik bezieht sich aktuell auf die Regelungen zu Magazinkapazitäten und hier insbesondere auf den zwingenden Entzugstatbestand bei gleichzeitigem Besitz von Langwaffenmagazinen über 10 und Kurzwaffenmagazinen über 20 Schuss und den dazugehörigen Waffen. Hier bietet sich ein bunter Strauß von Umsetzungsproblemen und wir befürchten hier, dass diese allesamt zu Lasten des legalen Besitzers gehen werden.


    Nach dem Beschluss des Binnenmarktausschusses muss der Kompromiss noch im Europäischen Parlament bestätigt werden. Hier wird die Abstimmung für März erwartet. Sollte der Vorschlag unverändert die Abstimmung passieren, beginnt dann die Umsetzungsphase in deutsches nationales Recht. Hier werden wir selbstverständlich weitere Gespräche führen und versuchen, kritische Punkte im Sinne unserer Mitglieder praxistauglich und mit Augenmaß zu regeln.


    Bundeskabinett beschließt Waffengesetzänderung


    Parallel zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie müssen wir uns auch noch mit der anstehenden Novellierung des nationalen Waffengesetzes befassen. Dies steht schon länger auf der Tagesordnung und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten über die Inhalte der Änderung bereits auf der IWA 2015 berichtet, was wir seiner Zeit über unseren Newsletter berichteten.


    Diese Änderungen enthalten viele redaktionelle Korrekturen und betreffen den Waffenbesitzer nicht. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung der Aufbewahrungsstandards, welche zukünftig den Mindeststandard Stufe 0 gem. DIN/ EN 1143-1 vorsehen wird.


    Durch viele Gespräche konnte zuletzt Entwarnung für die Besitzer der Schränke mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 gegeben werden, für welche ein unbegrenzter Bestandsschutz bis zum Besitzerwechsel erreicht werden konnte.




    Unserem eindringlichen Vorschlag, die Aufbewahrung von Waffen in Behältnissen der Stufen S1 und S2 gem. DIN/ EN 14450 und auch das Vererben von A/B-Schränken zuzulassen, folgte der Gesetzgeber leider nicht.


    Wir wollten so die höhere Kostenbelastung und auch praktische Probleme, etwa bei der Statik von Gebäuden, vermeiden und sahen die Notwendigkeit der Höherstufung an Hand kriminalistischer Erkenntnisse auch nicht als gegeben an.


    Da dieser Entwurf noch durch den Bundestag beschlossen werden muss, werden wir nunmehr noch versuchen, im parlamentarischen Verfahren für unsere Vorstellungen zu werben.

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    • Offizieller Beitrag

    Auch hier nochmals Informationen vom DSB:


    http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/

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    • Offizieller Beitrag

    Neuer Teil zur besseren Übersicht ab 2017!

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  • Wie ist das denn, wenn man einen Schrank mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 hat. Sich aber jetzt einen neuen Tresor kaufen muss, weil der alte voll ist?
    Muss man sich dann einen der Stufe 0 holen :rolleyes:?:brech:brech


    Das dürfte dann in den Verwaltungsrichtlinien geregelt werden und nachdem auch das Gesetz selbst nocht nicht vorliegt ist wohl Geduld angesagt.

  • Zitat

    Wie ist das denn, wenn man einen Schrank mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 hat. Sich aber jetzt einen neuen Tresor kaufen muss, weil der alte voll ist?
    Muss man sich dann einen der Stufe 0 holen


    wenn du schnell bist, den a oder b schrank sofort kauftst , der behörde zur kenntnis bringst dann darfst du ihn wie gehabt weiter verwenden.


    so habe ich es jedenfalls bisher verstanden

    • Offizieller Beitrag

    Ein lesenswerter Artikel.


    Pierangelo Pedersoli zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie: Link


    Treffend geschrieben! Ob es gelesen, verstanden oder nur einfach wieder ignoriert wird?

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  • Treffend geschrieben! Ob es gelesen, verstanden oder nur einfach wieder ignoriert wird?


    Verstehe ich das so, dass Originale und deren Replikas weiterhin frei bleiben
    und sonstige, neugefertigte Vorderlader unter Erlaubnispflicht fallen ?
    Mehrläufige und mehrschüssige Vorderlader unterliegen bei uns ja sowiso
    der behördlichen Genehmigung.
    Gruß Andreas

    Suche bayerische Auszeichnungen bis 1918
    Suche alles zum 2. bayerischen Jägerbataillon
    und zur Sturmgeschützabteilung 226

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn ein neu gefertigter Vorderlader,und wer will das bestimmen?
    Klar,bei einer entsprechend mit neuen Beschussstempeln und "For black powder only" gestempelten Waffe ist es leicht festzumachen.
    Aber was ist denn mit all den Enfield usw Nachbauten aus Indien oder Pakistan,welche dort vor 100 Jahren genau so gefertigt wurden wie heute?
    Ich habe gedacht der Irrsinn vom letzten Jahr bezüglich der Dekos wäre nicht mehr zu toppen,aber in einer Demokratie gibt es für Irrsinn wohl keine Obergrenze....

  • Verstehe ich das so, dass Originale und deren Replikas weiterhin frei bleiben
    und sonstige, neugefertigte Vorderlader unter Erlaubnispflicht fallen ?
    Mehrläufige und mehrschüssige Vorderlader unterliegen bei uns ja sowiso
    der behördlichen Genehmigung.
    Gruß Andreas


    Nö, ich lese den Artikel so, daß nur Originale frei bleiben, Replikas sind dann meldepflichtig.
    Zitat:
    "Jetzt aber sind der Richtlinie auch Nachbauten von Vorderladern mit Stein- oder Perkussionsschloss unterworfen und damit meldepflichtig. Für die historischen Originale gilt das wiederum nicht; sie können weiterhin frei erworben werden"


    Übrigens unterliegen bei uns bereits heute auch einschüssige einläufige Vorderlader der Erwerbscheinpflicht wenn es für sie kein historisches Vorbild gibt. Daher sind In-Line-Vorderlader z.Bsp. von Remington ( KLICK! ), aber auch die früher oft fälschlich als "frei" verkaufte Tingle-Pistole WBK-pflichtig.


    Gruß


    Sigges

    • Offizieller Beitrag

    Die wehrhafte Republik


    hier hat sich jemand Gedanken gemacht und es zu Papier gebracht.



    http://spartanat.com/wp-conten…ivile_First_Responder.pdf

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