Da ich oftmals selbst der "Erwischer" und Verteter der Landespolizei bin, führen wir ein nettes Gespräch von Berufsbuddler zu Hobbybuddler und verabschieden uns mit "Gut Fund ". Sofern die gesichteten nicht flüchten. Auch Dies sieht man oft ! Diese Praxis kann Dir auch eine Vielzahl von MFF Usern bestätigen. Ich oder meine Kollegen haben noch nie einen Hobbybuddler wie wir sie nennen, behelligt, angezeigt oder sonstige Massnahmen ergriffen. Warum ? Weil es keine klare Rechtsgrundlage gibt und wir zusammen und nicht gegeneinander arbeiten wollen.
Sondeln allgemeine Anfängerfrage
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Hallo,
wie jetzt, jetzt gibt es keine klare Rechtsgrundlage und bist auch noch Vertreter der Lapo ? Wahrscheinlich bin ich im falschen Film oder habe die falschen Unterlagen ausgehändigt bekommen. Die Rechtsgrundlage ist deutlich und sicher, nur die Umsetzung, Feststellung und Auslegung usw., lassen teils starke Schwankungen zu und das macht alles schwerer einschätzbar. Eine Lapo Vertretung kenne ich nicht, entweder man ist Polizist oder eben nicht. Ihr habt vielleicht Aufgaben im Benehmen bekommen zur Feststellung von Daten und Weiterleitung. Wenn Du bisher keinen Sondler mit Maßnahmen behelligt hast, heißt das nicht, dass nicht gegen eine klare Rechtsvorschrift verstoßen wurde. Du musst auch nichts machen, brauchst auch nichts zu befürchten. Der Polizist hingegen muss zumindest bei Straftaten tätig werden, ansonsten könnte er selbst Ärger bekommen, was sich Strafvereitelung im Amt nennt.
Gruß Sammler32
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Ohne Genehmigung zu graben ist schon eine Ordnungswidrigkeit, weil ein Bodendenkmal beeinträchtigt werden kann oder könnte. Wer etwas mitnimmt, begeht eine Straftat. Denn in Brandenburg gilt wie in den meisten Bundesländern das Schatzregal – alle herrenlosen, verborgenen Schätze gehören dem Land und müssen den Behörden angezeigt werden.
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Ohne Genehmigung zu graben ist schon eine Ordnungswidrigkeit, weil ein Bodendenkmal beeinträchtigt werden kann oder könnte. Wer etwas mitnimmt, begeht eine Straftat. Denn in Brandenburg gilt wie in den meisten Bundesländern das Schatzregal – alle herrenlosen, verborgenen Schätze gehören dem Land und müssen den Behörden angezeigt werden.
Redest du auch von privatem Gelände, mit Erlaubnis des Eigentümers?
Oder generell graben, egal wo?
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Zurück zum Thema ! Es ging und geht um Privatgrund / Privatwald Madball ! Und nun sind wir schon im Straftatbestand Sammler 32 ? Das ist mir jetzt zu blöd und ein Fass ohne Boden. Macht was ihr wollt. Wir drehen uns ständig im Kreis sobald ein neuer User dazu kommt der nur oberflächlich den Gesamtbeitrag zwichen den Zeilen liest. Macht's Gut und holt euch ein Schatzregal bei Ikea.
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Zurück zum Thema ! Es ging und geht um Privatgrund / Privatwald Madball ! Und nun sind wir schon im Straftatbestand Sammler 32 ? Das ist mir jetzt zu blöd und ein Fass ohne Boden. Macht was ihr wollt. Wir drehen uns ständig im Kreis sobald ein neuer User dazu kommt der nur oberflächlich den Gesamtbeitrag zwichen den Zeilen liest. Macht's Gut und holt euch ein Schatzregal bei Ikea.
Hallo,
Du versucht zum wiederholten mal manchen hier so darzustellen, als könnten sie nicht sinnerfassend lesen. Ich hab auch nicht geschrieben wir sind im Straftatbestand, sondern das bei Muni/Waffenteilen schnell ein Verdacht einer Straftat besteht. Dies ist ein kleiner aber feiner Unterschied mit teils großen Auswirkungen. Meist eine Frage der Vorfindesituation. Der Pilzsucher der beim Pilz freilegen gleich noch erwähnten Teile auffindet, ist natürlich anders zu bewerten, wie der Sondler, der solche Teile gerade beim verstauen im Auto festgestellt wird. Natürlich sind wir schon im Privatwald was ich auch deutlich geschrieben habe. Du haust hier aber so viel mit Rechtsvorschriften, Paragraphen und Verhaltensweisen um dich, stellst der Polizei kein besonders gutes Zeugnis aus und das kann man doch auch ruhig und sachlich hinterfragen. Und das was man dann liest, kann in so einigen Punkten eben nicht voll überzeugen. Man muss in einer Diskussion mit konstruktiver Kritik nicht immer gleicher Meinung sein, sich aber rauszuziehen " ist mir zu blöd " und die Leute zu Ikea zu schicken, ist natürlich auch eine Reaktion.
Gruß Sammler32
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und es ist egal ob privat oder in Landesbesitz....
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Schatzregal = alles vopr 1945 wo der Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann gehört theoretisch dem Land . Gezielte sucche danach nur mit Papier . Vielleicht sollten wir die persönliche Empfindung oder Erfahrung von den Gesetzlichen Vorgaben trennen
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Alles sehr schwammig ! In der Kampfmittelverordnung des Landes BB steht auch drin, .... die Suche und das sondieren nach Kampfmitteln ist verboten. Also sucht und sondiert doch nach verlorenen Autoschlüsseln oder Pilzmessern. Auch ein nettes Sammelgebiet.
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Ich sage mal so den Fall Benny Czerny (Barbarenschatz) kann man sehen wie man will , hat aber gezeigt was die genzen schwammigen Gesetze wirklich wert sind : der Typ hat keine Strafe bekommen , Sondelt wieter , hat noch dazu einen Detektorshop aufgemacht ...
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Ja, die mir bekannten Strafen die bisher verabschiedet / vollzogen wurden und in aller Regel eine Geldstrafe nach sich zogen, hatten im Kern fast immer etwas mit Störung der Totenruhe, Verstößen gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu tun.
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Interessant . Eine Anzeige kann jeder gegen jeden stellen , wichtig ist aber nur was am Ende rauskommt .
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In der Masse war dort der Eigentümer, Pächter, Landesforst oder Bundesforst der Anzeigende. Dies zog in aller Regel eine HD nach sich. Den Rest könnt ihr euch denken.
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Auf privaten Grundstücken kann es auch Bodendenkmäler geben oder geschichtlich wertvolle Funde zum Vorschein kommen.
Wenn einem tatsächlich nur das Graben angelastet werden kann, ohne weitere Gesetze (Waffen,Sprengstoff,Totenruhe, Bodendenkmal , Schatzregal usw) gebrochen zu haben, dann kommt es
bei solchen schwammigen Gesetzen, am Schluss auf den Richter und dessen Einstellung dazu an. Mit einem guten Anwalt würde das jedoch nicht passieren, und eine möglche Berufung sollte dann auch ohne Probleme durchgehen.
Wenn man in Gebieten wie BB sucht, dann kann dazu auch leicht eine HD gehören, welche schnell aufzeigt wes Geistes Kind jemand ist.
In BaWü ist jeder Sondengänger erstmal grundsätzlich ein Raubgräber, allerdings gab es auch schon Gerichtsurteile welche die Sucher freisprachen, wenn sie keine Bodendenkmäler besucht hatten und keine geschichtlich wertvollen "Raubstücke" bei ihnen gefunden worden waren...