Das kommt darauf an,welche Versandart vereinbart wurde.
Wenn eine Versandart vereinbart wurde die der Versender dann nicht beachtet hat,trägt er die Schuld.
Wenn unter den Bedingungen die von beiden vereinbart wurden versendet wurde,trifft ihn keine Schuld.
So sehe ich das auch. Der Verkäufer hat ja alles richtig gemacht. Wenn das Paket geklaut wird liegt es nicht mehr in seinen Händen . Blöd natürlich für den Käufer . Mfg