Vorladung wegen einer Straftat §86a

  • Supporter
    • Offizieller Beitrag

    So ,jetzt Mal Klartext von jemand,der schon wegen so ziemlich allen politischen Paragraphen Ermittlungsverfahren hatte.

    Auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise mit der politischen Polizei kommunizieren.

    Anwalt einschalten,Akteneinsicht beantragen und abwarten.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

  • So ,jetzt Mal Klartext von jemand,der schon wegen so ziemlich allen politischen Paragraphen Ermittlungsverfahren hatte.

    Auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise mit der politischen Polizei kommunizieren.

    Anwalt einschalten,Akteneinsicht beantragen und abwarten.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Habe verstanden, danke! Auch an alle anderen.

    Suche Fotonachlässe, Fotoalben und Negative aus dem 2.Weltkrieg.


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  • 1) auf jeden Fall hingehen (!), wegbleiben ist das Schlechteste was du machen kannst

    2) fragen, was dir im Detail vorgeworfen wird (dir muss erklärt werden, was du angeblich gemacht haben sollst)

    3) dich dazu zunächst nicht äußern, sprich Aussage verweigern, da du dich damit ggf. selbst belasten könntest; d.h. zunächst nur zuhören, fragen und alles aufschreiben; bloß keine Aussage oder Bemerkung machen (auch wenn‘s schwer fällt); nicht einschüchtern lassen, eine Aussageverweigerung ist dein Recht

    4) Anwalt suchen, der dich berät, wie du in dieser Angelegenheit weiter vorgehen kannst / sollst

    darfvi

    1) auf jeden Fall hingehen (!), wegbleiben ist das Schlechteste was du machen kannst

    2) fragen, was dir im Detail vorgeworfen wird (dir muss erklärt werden, was du angeblich gemacht haben sollst)

    3) dich dazu zunächst nicht äußern, sprich Aussage verweigern, da du dich damit ggf. selbst belasten könntest; d.h. zunächst nur zuhören, fragen und alles aufschreiben; bloß keine Aussage oder Bemerkung machen (auch wenn‘s schwer fällt); nicht einschüchtern lassen, eine Aussageverweigerung ist dein Recht

    4) Anwalt suchen, der dich berät, wie du in dieser Angelegenheit weiter vorgehen kannst / sollst

    ...........darf ich noch ergänzen:

    Bitte einen Zeugen mitnehmen. Wieso? Weil sie Dich als erstes über Dein Recht zur Aussageverweigerung belehren müssen - Du bist Beschuldigter in einer Strafsache! Wenn dies unterbleibt ( z. B. weil gerade das Telefon den Ablauf unterbricht), dann ist es für Dich ein klelner Vorteil.

    Und noch etwas: Mache ggf. keine Aussagen zum Sachverhalt - Du brauchst Dich nicht selbst belasten!! Und kein Wort zuviel - sich nicht selbst freireden oder plaudern - kurz, klar und deutlich vortragen (die warten immer auf so etwas und viele machen immer wieder diesen Fehler).

    Und wichtig ist, bevor man ggf. ein Protokoll unterschreibt: Jedes Wort, jeder Satzbau, jede Abweichung vom Gesagten prüfen und ggf. korrigieren lassen - alles 2-3 mal lesen! Wenn Du unsicher bist, dies sagen und die Unterschrift nicht abgeben.

    Wenn Du aber der Ansicht bist, dass der Vorwurf absolut unbegründet ist - sofort verbalen Widerspruch formulieren und begründen. Dann stellt die Staatsanwaldschaft das Verfahren sicher bald ein, denn es erfolgt ein Beschluss aufgrund der Aktenlage und Deiner protokollierten Aussage.

    Viel Glück!

  • Es handelt sich tatsächlich um eine Anzeige wegen einem bei Ebay verkauften historischen Foto.

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  • Sollte es so sein... Ganz gelassen bleiben.


    1. Hingehen

    2. Ausweis zeigen

    2. Belehrung und Tatvorwurf anhören.

    3. Aussage verweigern und Anwalt aufsuchen.

    4. Das Ganze wird eingestellt (max. mit Geldauflage)

    5. Leider bleibst Du außerdem auf den Anwaltskosten sitzen...


    LG Panzerjung

    • Offizieller Beitrag

    Immer noch: Nicht hingehen!


    1.) Anwalt aufsuchen

    2.) Termin absagen lassen

    3.) Nicht zur Sache äußern


    -> Anklage abwarten, wenn eingestellt wird: Gut. Wenn nicht, über den Anwalt Folgendes kommunizieren lassen: Du hast das entsprechende Foto nicht bei Ebay eingestellt und verweigerst als Zeuge nach § 52 StPO (Familienangehörige) die Aussage.

  • genau...denn dann müssen sie nachweisen wer es eingestellt hat!!!!

    • Offizieller Beitrag

    genau...denn dann müssen sie nachweisen wer es eingestellt hat!!!!

    Ganz genau. Kann ja auch Mutter, Vater, Sohn, Ehefrau oder Bruder gewesen sein, der dein Ebay-Konto nutzen darf. Bei E-Mails ist es das Gleiche, darum sind die auch kein rechtssicheres Kommunikationsmittel.

  • Das Du nicht selbtssicher in der Situation bist, geht ja aus deinen Aussagen hervor.

    Deshalb ist die Vorgehensweise von Manni die richtige.

    Alle von mir gezeigten Gegenstände sind im Sinne des § 86, § 86 a StGB zu betrachten und dienen zur staatsbürgerlichen Aufklärung,
    Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung.

  • Dann ergänze ich gerne:


    Solltest Du nicht hingehen, ist mit einem Hausbesuch zu rechnen. Auch wenn hier nur eine Vorladung der Polizei vorliegt, der nicht Folge geleistet werden muss, können Dich die Herrschaften besuchen... Sieht man schon beim ersten Blick durch die Haustür, was Dein Hobby sein könnte, wird es richtig eng...


    Dann lieber Termin durch Anwalt absagen lassen, welcher mitteilt, dass Du Von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst und Dich nur über ihn äußerst.


    LG Panzerjung

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihr wegen 86a ein Ermittlungsverfahren habt,dann bearbeitet das immer der Staatsschutz.

    Der Staatsschutz sieht es nicht als seine Aufgabe,dem Betroffenen in irgend einer Weise entgegen zu kommen,ihm zu helfen oder ähnliches.Der Staatsschutz hat nur ein Ziel:Fang den Nazi!

    Wie naiv sind einige hier,das sie dazu raten zum Staatsschutz zu gehen und zu versuchen, das irgendwie in Ordnung zu bringen oder gerade zu rücken?

    Mit diesen Herrschaften redet man nicht,das ist oberstes Gebot,denn sie sind gut geschult und es geht ihnen nur darum,einen Schuldigen dingfest zu machen,und um nichts anderes.

    Das geht hier nicht um eine gewöhnliche Straftat deren du beschuldigt wirst,sondern um ein politisches Vergehen.

    Das hat in dieser Republik absolut oberste Priorität.

    • Offizieller Beitrag

    Solltest Du nicht hingehen, ist mit einem Hausbesuch zu rechnen.

    So ein Unsinn, tut mir leid.


    Besuch kann man so oder so bekommen, ob man nun hingeht oder nicht. Das macht keinen Unterschied. Eher gibt es keine neuen, zusätzlichen Beweise, die einen Richter überzeugen könnten, wenn man nicht erscheint. Wenn man erscheint, können es nur mehr Beweise werden. Nichtäußerung darf dem Beschuldigten nicht negativ ausgelegt werden. Du hast das gesetzlich verankerte Recht, dich nicht selbst belasten zu müssen.


    Auslagerung der Sammlung ist daher logischerweise der erste Schritt, wenn man das Glück hat, vorher von Ermittlungen zu erfahren. Wundert mich, daß man das noch extra erwähnen muß.


    dass Du Von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

    Das zum Beispiel ist so ein Satz mit dem man sich gleich verplappern würde! Zu diesem Zeitpunkt völlig unnötig. Da Du bei der Polizei gar nicht erscheinen mußt, brauchst Du auch keine Angaben machen. Gar keine! Wenn Du gleich nach §55 StPO von deinem Auskunftsverweigerungsrecht (so heißt das richtig) Gebrauch machst, dann räumst Du damit unnötig möglicherweise ein, daß Du dich mit einer Aussage selbst belasten würdest/könntest, ergo, daß Du höchstwahrscheinlich der Verantwortliche bist. Dann wird noch mehr nachgebohrt.


    Ansonsten gibt es Mannis Ausführungen eigentlich wenig hinzuzufügen. Er kennt sich damit aus. Höchstens noch: Lieber etwas Geld in einen guten Anwalt investiert, als vorbestraft. Das ist Sparen am falschen Ende.

    • Offizieller Beitrag

    So ,jetzt Mal Klartext von jemand,der schon wegen so ziemlich allen politischen Paragraphen Ermittlungsverfahren hatte.

    Auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise mit der politischen Polizei kommunizieren.

    Anwalt einschalten,Akteneinsicht beantragen und abwarten.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Verhalte Dich genau so wie Manni es sagt!
    Gruss

  • Also aktuell "raschelt" es bei euch in Deutschland ja ordentlich .... man liest hier ja fast täglich neue Meldungen.


    Aber wenn es sich wirklich um einen Foto-Verkauf bei ebay handelt, dann gibts ja in Zukunft richtig viel zu tun für die diversen Behörden.

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  • Die ganzen gut gemeinten Ratschläge bringen eigentlich alle nichts, da kein Fall wie der andere ist.

    Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man ein bereits "amtsbekannter Neonazi" oder ein unbescholtener Bürger ist, ob man ein Foto mit einem kleinen HK bei Ebay einstellt oder man in der Öffentlichkeit "Heil Hitler" geschrien hat, welche Einstellung der Polizist zu dem Fall hat etc etc

    Was kann schon passieren, wenn man unbescholten ist und bei der Aussage bei der Wahrheit bleibt? Ok, ich habe ein Foto bei eBay eingestellt und das HK übersehen/nicht beachtet. Aufgrund des Reumütigen Verhaltens gibt's vermutlich ein Dudu und das wars.

    • Offizieller Beitrag

    Was kann schon passieren, wenn man unbescholten ist und bei der Aussage bei der Wahrheit bleibt?

    Na was schon? Verurteilung und Vorstrafe. Einfacher kann man es der Polizei ja gar nicht machen. Schön blauäugig. Nicht mitbekommen, daß hier seit 2015 einige Menschen totale Narrenfreiheit haben, bei anderen hingegen ein einfaches Bußgeld oder nicht bezahlte GEZ bis zur Beugehaft vollstreckt wird?

    Bei Münzen und Briefmarken müssen ganz offiziell keine Hakenkreuze abgedeckt werden.

    Keine Ahnung, wer das mal so festgelegt hat. Wahrscheinlich weil keine Propaganda sondern Numismatika und Philatelie...?!

    Interessante Frage!

    Hier gilt das HK als integrales Symbol des damaligen Staates, nicht als das der Partei. Eigentlich müßte z.B. das Eiserne Kreuz als staatliche Auszeichnung und das Hoheitszeichen der Wehrmacht als Bestandteil einer staatlichen und keiner parteilichen Uniform ebenso frei zeigbar sein, Dienstbriefmarken der Partei hingegen nicht. Das Ganze ist schon etwas unlogisch. Vermutlich fußt das auf alten Gerichtsentscheidungen als Richterrecht. Ich hatte hier im Bereich schonmal was dazu geschrieben, man müßte halt mal das Recht weiterentwickeln und Präzedenzfälle schaffen.