Bandenkampfabzeichen

  • Also ich weiß jetzt nicht was ich davon halten soll.


    Wenn mir jemand sagt, dass er sein Eigentum doch nicht verkaufen möchte, dann nehme ich das hin. Im Leben würde ich nicht auf die Idee kommen zu einen Anwalt zu rennen und meinen Gegenüber auf Herausgabe des Artikels oder auf Schadensersatz verklagen. Es ist doch sein Eigentum - soll er damit machen was er möchte.

    Ach... als ob. Das ist genauso wie bei bei dem Stück hier in diesem Thread. Da bietet jemand etwas mehr und schon "möchte man erstmal nicht mehr verkaufen." Du glaubst ja nicht ERNSTHAFT, dass sich jemand verklagen lässt nur weil er es sich plötzlich anders überlegt?! Und selbst dann kann man ja noch mit sich reden lassen, aber stumpfes arrogantes Ignorieren jeglicher Nachrichten a'la. "der findet mich ja eh nicht" macht das ganze auch nicht besser.


    Abgemacht ist abgemacht. Die Leute denken ständig dass sie sich in der Anonymität des Internets alles erlauben können. Sei es auf Facebook, EbayKleinanzeigen oder hier im MFF.


    So. Ich wollte eigentlich nur die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Doch da sind wohl etwas die Emotionen mit mir durch gegangen.

    Ich klinke mich aus und entschuldige mich dafür.


    Lg

    Suche ALLES militärische aus der Dreiflüssestadt -- PASSAU --


    Ihr sollt euch nicht Schätze sammeln auf Erden, wo die Motten und der Rost sie fressen, und wo die Diebe nachgraben und stehlen.

    Matthäus 6:19-34



  • Supporter
  • Muehli: ich kann dich teilweise verstehen, bin aber nicht deiner Meinung. Da du explizit den Werteverfall in der heutigen Zeit angesprochen hast; es ist mMn ein ganz gleichzusetzender Werteverfall, dass in der heutigen Zeit für jeden und alles sofort nach einem Anwalt und verklagen etc gerufen wird.

    Wir reden hier von Hobby! Ein Hobby sollte Spaß und Freude bereiten. Ich käme niemals auf die Idee meinen Gegenüber auf die Herausgabe von Sammelgegenständen zu verklagen. Es geht hier ja nicht um Firmenverträge und vielleicht um finanzielles Überleben eines Betriebes.

    Wenn ich was, trotz Vereinbarung, nicht bekomme, kurz ärgern und vergessen. Das Leben/die Freizeit ist mir viel zu wertvoll, als dass ich wegen dem Hobby zum Anwalt laufe und dabei Zeit und Nerven verschwende.

  • Ein Mann, ein Wort..... Meiner Meinung nach in den meisten Fällen ein hohle Floskel. Respekt wer das durchzieht.


    Aber mal ehrlich. Es gibt auch Menschen die sind über jeden Euro mehr, dankbar. Und auch das kann ich verstehen. Gerade bei unserem Sammelgebiet geht es ja um Preise, wovon manche Leute mehrere Woche leben müssen.


    Zum Anwalt deswegen zu gehen würde ich nie machen. Es wird dank Rechtsschuttversicherung schon viel zu viel geklagt. Wie Steyrer schon schrieb, kurz ärgern und weiter machen.


    Ein gerichtlicher Erfolg ist auch nicht 100% sicher. Angenommen der VK hätte 100€ gesagt. Und du nagelst Ihn darauf fest. Gerichte haben in solchen Fällen schon entschieden, dass hier der Preis weit unter Norm ist und der VK das Teil nicht raus geben muss. Auch nicht mit Wertausgleich etc.

  • Diese, nennen wir es mal, "Klagekultur", die sich hier im Land entwickelt hat, ist mir schon lange

    ein Dorn im Auge.

    Es kann wegen jeden Mist geklagt werden. Die Kapazitäten für wirklich wichtige Fälle werden blockiert.

    GGF Agrippa
    >>> Suche Fliegerabzeichen 1.WK und Braunschweiger Waterloo - Medaillen <<<


  • Muß eines der letzten produzierten Exemplare sein - da war das Werkzeug schon dabei die Grätsche zu machen, was gut anhand der fehlenden Detailschärfe (Blattstruktur, Totenkopf, Schlangenschuppen) zu erkennen ist...

    Hier zum Vergleich mal mein entnazifiertes Exemplar:


    Gruß,

    berghof73

  • Saustark! Es gibt eben noch genug Leute, mit denen möchte man keine Geschäfte machen......

    Suche:

    Bulgarische Orden

    Ordensspangen der Wehrmacht

    Polizeidienstauszeichnung 18 Jahre im Etui

    Einzelspange Luftschutz-Ehrenzeichen

    Einzelspange DRK - Volkspflege

  • Az egyik legutóbbi előállított példánynak kell lennie - az eszköz már elkészítette a felszerelést, ami a részlet hiányából látható (levélszerkezet, koponya, kígyómérleg) ...

    Itt egy összehasonlítás a denaturált példányomról:


    Üdvözlet,

    berghof73

    Es ist zwei differet typ!

  • Muehli hat ja inhaltlich erstmal grundsätzlich recht, zumindest mit dem, was er unter 1 schreibt. § 433 Absatz 1 sagt:


    Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.


    Der Anspruch besteht, was man daraus macht, ist jedem selbst überlassen. Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung, würde diesen Anspruch vor Gericht aber nicht einklagen. Dazu wäre mir meine Zeit zu schade.


    Wie immer, wenn man aber anfängt, mit Paragraphen um sich zu werfen, ist die Sache doch nicht so einfach wie auf den ersten Blick vielleicht scheint. Gerade bei Schnäppchen ist es auch nicht sicher, ob man mit seiner Klage durchkommt. Der Verkäufer kann gemäß § 119 Absatz 2 BGB den Kaufvertrag anfechten, wenn er sich beim Verkauf über verkehrswesentliche Eigenschaften geirrt hat. Dies ist der Fall, wenn er zum Beispiel eine Auszeichnung aus dem 2. Weltkrieg für einen Faschingsorden hält und erst im Nachhinein erfährt, dass es ein historisch interessantes Stück ist, oder wenn er ein EK 2 1813 in dem Glauben verkauft, es handele sich um ein EK 2 1914. Ein Irrtum über den Wert ist aber gemäß ständiger Rechstsprechung kein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, fiele hier also weg.

    Ein Geschäft kann aber gemäß § 138 Absatz 2 BGB auch sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass weniger als die Hälfte des Wertes so ein auffälliges Missverhältnis ist. Wobei auch das bei Militaria schwierig ist, da der Wert nicht so einfach bestimmbar ist. Bei einem Ritterkreuz mag das noch ungefähr gehen, aber gerade bei sehr seltenen Stücken, Varianten, usw wird es schwierig. Nicht jeder gezahlte Liebhaberpreis bildet einen objektiven Wert.


    Die Ausführungen zum Schadensersatz halte ich für problematisch. Zwar gibt es einen Schadensersatz statt der Leistung, jedoch muss dafür erstmal ein Schaden eintreten. Eventuelle Deckungskäufe - zum Beispiel beim Händler - sind schon deshalb problematisch, weil es sich bei militärhistorischen Antiquitäten grundsätzlich um Einzelstücke handelt. Aus § 254 BGB ergibt sich auch für den Käufer die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Einfach beim nächsten Händler kaufen wie hier dargestellt und die Mehrkosten als Schadensersatz einklagen, ist also nicht.


    Viele Grüße

    Albrecht

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    Ich bin Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ordenskunde. Alle Beiträge dienen gemäß § 86 Absatz 3 StGB ausschließlich wissenschaftlich-historischen Zwecken

  • Schön das hier mal fachkompetente Aussagen getroffen werden können. Vielen Dank dafür Wittmann :):thumbup:


    Gruß Dragoner08

  • Hallo Kraut 72


    Zwei different Typ ?

    Da must du mir auf die Sprünge helfen

    Gruß Stefan


    Die Bandenkampfabzeichen von Dir und Berghof lassen sich nicht vergleichen, da es sich um 2 unterschiedliche Varianten handelt. Deine ist eine frühere.


    Viele Grüße

    Albrecht

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  • Schön das hier mal fachkompetente Aussagen getroffen werden können. Vielen Dank dafür Wittmann :):thumbup:


    Gruß Dragoner08


    Vielen Dank für die Blumen :)


    Beste Grüße

    Albrecht

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  • Hallo Kraut 72


    Zwei different Typ ?

    Da must du mir auf die Sprünge helfen

    Gruß Stefan

    Deine abzeichen ist ein relatív spät typ, hergestellt ein mit andere presswerkzeug..


    Keine sorge , Schöne exemplar!