Das stimmt nicht. Die Salutwaffen werden zwar WBK-pflichtig (oder sogar verbotene Gegenstände, fällt mir aber gerade kein Beispiel ein).
Sachkundenachweis und Aufbewahrung im Tresor entfallen aber.
Hallo DWM,
besten Dank, Du hast recht! § 36 Waffg. mit den Abs. 3, 4 u. 6 hat auf Salutwaffen keine Anwendung. (Dieses mal noch nicht.........)