Laut EU-Richtlinie 91/477/EWG fallen Waffennachbildungen / Repliken ja nicht unter dieselbe.
Unter Pos. 26 steht dort :
"Objekte, die das äußere Erscheinungsbild einer Feuerwaffe haben („Repliken"), jedoch so konstruiert sind, dass sie nicht auf eine Weise umgebaut werden können, die das Abfeuern von Schrot, Kugeln oder Geschossen mittels einer Treibladung ermöglicht, sollten nicht unter die Richtlinie 91/477/EWG fallen."
Wie sieht das aber nun mit den dazugehörigen Magazinen aus?
Bei einfachen Nachbildungen (DENIX) von Vollautomaten wie MP40, Stgw44, Ak47, M16 usw. ist das wohl auch relativ unproblematisch, da die Magazine, soweit mir bekannt, so konstruiert sind, daß hier keine Patronen geladen werden können.
Wie ist das aber mit 'high end' Modellen (Shoei, Marushin, Hudson..)?
Hier sind die Magazine ja dem Original entsprechend nachgebildet und es lassen sich (Dummy) Patronen laden.
Auf den einschlägigen (Händler) Plattformen werden diese Modellwaffen, bzw. Magazine hierfür, weiterhin angeboten.
Sind die Magazine so konstruiert, daß diese sich zwar in die Modellwaffe aber nicht in das entsprechende Original einsetzen lassen,
oder fallen diese nicht unter das Waffengesetz da Modellwaffen ja von der Richtlinie ausgenommen sind (s.o.)?
Oder wurde dieser Aspekt bei der Änderung einfach nicht berücksichtigt?
schönen Gruß...Stefan