Für die, die es noch nicht wussten, hier mal etwas Positives - falls man das so nennen möchte:
Sog. "Grabenmagazine" für das Gewehr 98 sind keine "Wechselmagazine" i.S. der nunmehr geltenden rechtlichen Bestimmungen und brauchen daher für den weiteren Besitz auch nicht angezeigt zu werden. Besitz und Weitergabe sind ebenso weiterhin zulässig.
Siehe auch Seite 9 der angehängten VDB-Drucksache.