Stand Deko Waffen nach der neuen Gesetzgebung im September 2020

  • Für die, die es noch nicht wussten, hier mal etwas Positives - falls man das so nennen möchte:

    Sog. "Grabenmagazine" für das Gewehr 98 sind keine "Wechselmagazine" i.S. der nunmehr geltenden rechtlichen Bestimmungen und brauchen daher für den weiteren Besitz auch nicht angezeigt zu werden. Besitz und Weitergabe sind ebenso weiterhin zulässig.

    Siehe auch Seite 9 der angehängten VDB-Drucksache.

  • Supporter
  • Dieses Problem dürfte sich bei vielen stellen! Immerhin waren die Teile frei wie auch die Waffen selber. Und, wer noch Abzugshäuse für vollautomatische Waffen gekauft hat, steht nun vor der Situation, daß er einen verbotenen Gegenstand besitzt. Diese konnte man vorher auf dem Trödelmarkt kaufen.


    Ich habe auch das Problem, daß ich einzelne Waffenteile, die vorher frei waren, als Demonstrationsgegenstände für Sammlerausstellungen gekauft habe. Nun stellt sich die Frage, ob nun meldepflichtig oder nicht? Die Aussagen von Experten sind unterschiedlich und nicht rechtssicher.


    Also habe ich bereits letztes Jahr das BKA um Stellungnahme und Antwort gebeten. Da kam nichts! Ich mußte dieses Jahr reklamieren. Vor einigen Tagen kam dann die Nachricht, man sei für Rechtsauskünfte nicht zuständig und ich solle mich an die zuständige Behörde wenden. Die wissen aber auch nichts Genaues! Ich habe mich über die Aussage beschwert! Schließlich sind Behörden, soweit es in den Zuständigkeitsbereich fällt, auskunftspflichtig. Und eine Ausnahmegenehmigung fällt deutlich in den Zuständigkeitsbereich des BKA. Stattdessen sendet man mir Formulare zur Meldung von Magazinen. Zum Thema Magazine hatte ich nichts erfragt und dieses Thema auch nicht erwähnt. Die Sachlage ist schließlich klar! Ich weiß nicht, ob man nun durch Überlastung die Auszubildenden beim BKA den Schriftverkehr übernehmen? Die Antwort mit Formvorlagen ging an meiner konkretisierten Anfrage kilometerweit vorbei!

    Vielen Dank für deine Rückmeldung. Genau da liegt das Problem, wir dürfen wohl bei weitem nicht die einzigen sein, denen Einzelteile neben einer vollständigen Dekowaffe zu Demonstrationszwecken gut gefallen haben.


    Da gibt es einen Absatz in der AWaffV, könnte das vielleicht ein Ansatz sein? : Paragraf 25c (3).


    http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__25c.html


    Hier ist die Rede von einer Erlaubnis, bei der nur die Zuverlässigkeit geprüft wird. Bedürfnis und Sachkunde sind nicht notwendig um Dekowaffen die nach den Vorgaben des WaffG von 1976 abgeändert wurden, erwerben und besitzen zu dürfen.
    Könnte das vielleicht eine Möglichkeit sein, einen Dekoverschluss und eine Systemhülse von einem Gewehr 98 eintragen zu lassen, um bei meinem Beispiel zu bleiben?
    Ich hoffe, ich werfe da jetzt nicht irgendetwas vollkommen durcheinander. Falls doch, korrigiert mich bitte.

  • Zitat von ms_94:

    ...........Bedürfnis und Sachkunde sind nicht notwendig um Dekowaffen dieZitat nach den Vorgaben des WaffG von 1976 abgeändert wurden, erwerben und besitzen zu dürfen.



    ...ohne noch mal ins Gestz zu schauen:

    Erwerben ( ohne EU-Nachdeaktivierung und Zertifikat) ist bei Altdeko jetzt nicht mehr erlaubt..........!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    ...es sei denn Du hast eine WBK.......

  • und nicht vergessen die eu-dekos innerhalb von zwei wochen nach dem erwerb der behörde melden...:rolleyes:

  • und nicht vergessen die eu-dekos innerhalb von zwei wochen nach dem erwerb der behörde melden...:rolleyes:

    Nur mal aus Neugier, hat das schon jemand gemacht? Mich würde interessieren, wie das in der Praxis abläuft. EU-Deko kaufen, mit dem Zertifikat zur Behörde, Gebühr bezahlen, den Kauf melden und die Bestätigung entgegennehmen. Also eine reine Formalität? Oder gibt es auch die Möglichkeit einem das Ganze zu versagen? Finden da wohl irgendwelche Überprüfungen zur Person statt, wie beim Antrag auf WBK, oder Kleinen Waffenschein?

    Preis/Leistung und Aufwand muss man nicht drüber sprechen, ist völlig klar. Wenn aber das „richtige“ Stück zu haben wäre, um eine Lücke in der Sammlung zu schließen, weiß ich nicht, ob ich da widerstehen könnte ...

  • Ja ms_94, wir hätten nur gern gewusst wer überhaupt noch EU-Dekos anbietet?

    Somit ist deine Frage wohl noch nicht beantwortungsfähig..........


    ZiB bringt was "...Mitte Mai", Transarms bietet nur Kurzwaffen mit Beschussamtzertifikat und Türk hat seine Seite dicht.....

    Ich glaube, das Thema ist durch. Und ein Händler wartet bis der Andere loslegt bzw. wie das Amt beim ersten der anfängt reagiert......


  • Hab ich aus dem österr. Forum  "Pulverdampf":

    Dekowaffen Türk geschlossen

    Beitrag von brianmcgee » Sa 29. Mai 2021, 12:31
    Wie vielleicht der ein oder andere festgestellt hat kommt man, wenn man auf die Homepage vom Dekowaffen Türk will, nur mehr zu einem schlanken Satz das der Webshop geschlossen ist.
    Ein Bekannter hat nachgefragt, und seiner Aussage nach ist der Verkauf von Teilen und Dekos für immer eingestellt
    Weiß wer warum?
    Mfg, Wolfgang

    Beitrag von kemira » Sa 29. Mai 2021, 15:00
    Meine Info aus erster Hand: Nach den letzten Verschärfungen der Dekowaffenverordnung nicht mehr rentabel.
    LG
    Kemira


    (damit war`s dann auch wohl für den deutsschen Markt erst recht!........)



  • Hmmmm,.... sollte etwa genau DAS von der Politik beabsichtigt gewesen sein.....:/

    Nein, das ist sicher nur ne Verschwörungstherorie....

  • Hmmmm,.... sollte etwa genau DAS von der Politik beabsichtigt gewesen sein.....:/

    Nein, das ist sicher nur ne Verschwörungstherorie....

    Genau so war es beabsichtigt!

    Der Beweis hat sich für mich dadurch ergeben, dass in den Gesetzes-Beratungsvorlagen bzw. -anträgen immer eine Kostenbewertung für die Durchführung der angedachten Maßnahmen eingetragen ist.

    Im Falle der geschätzten Bearbeitungskosten und der Anzahl der zu erwartenden Beantragungen bei den Behörden ist man von einer sehr geringen Anzahl von Fällen (und den damit verbundenenstaatl. Ausgaben) ausgegangen.

    Ich habe mich gefragt , ob denen überhaupt bewusst ist wie viele Dekowaffen z.B. von Frankonia sich im Umlauf befinden. Hier waren so geringe Bearbeitungszahlen vorgenannt, dass ich damals schon Zweifel hatte...

    Allerdings hatte ich dabei nicht berücksichtigt, dass es ja praktisch zu keinen Dekowaffen -Neuankäufen mehr kommt, sondern die geplanten Maßnahmen lediglich zur Abwicklung des bestehenden Bestandes kalkuliert waren.......

  • Die haben keine Deko-Probleme (...dafür aber andere!...):


    https://www.spiegel.de/ausland…ocket-newtab-global-de-DE

    Bezeichnend dürfte sein, dass es offenbar auch in Kalifornien reichlich Schusswaffenkriminalität gibt, obwohl dort Halbautomaten bisher verboten waren. Das würde mir schon zu denken geben, wenn ich dort politischer Entscheidungsträger wäre.

    Aber ja.... ein schwieriges Thema und wirklich vergleichbar sind die Verhältnisse hüben wie drüben eben nicht wirklich.

  • Habe heute auch mal die Anmeldung der Magazine fertig gemacht.


    Weiß inzwischen Jemand etwas genaues zu den 2cm Flak Magazinen?


    Habe von diversen Seiten gehört das diese nicht angemeldet werden müssen aber noch nirgendwo etwas konkretes dazu gelesen.


    Gruß Thomas

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