Diebstahl aus DHL Paket Chinaspange

  • Der hat doch gesagt das er sie neu bestückt hat.

  • Supporter
  • Ich werde diesen Beitrag nicht mehr aufrufen.

    Hier wird öffentlich zu Straftaten aufgerufen. Davon distanziere ich mich.

    Vielleicht sollte ein Moderator hier einmal seine Meinung dazu äußern.

    Einen schönen Tag noch

    suche zur Erweiterung meiner Sammlung:

    Infanterie Mannschaft Schiffchen, Infanterie Mannschaft Schulterklappen M 36 - M 45, Mannschaft Feldbluse M 36

    Feldmütze 43, Stahlhelm M 40,

    schwarze Mannschaft Panzer Schulterklappen, Panzer Kragenspiegel und Jacken der Panzertruppe

    Postkarte die siegreichen Fahnen "Panzertruppe und mit der Reichskriegsflagge" von Gottfried Klein

    WHW - Fahne "Infanterie", Tag der Wehrmacht Fahne "Infanterie"

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    Einen schönen Tag noch

    Das mit dem Kind ist wirklich krank aber deshalb nicht mehr mitlesen?

    Was hat das mit dir zu tun?

  • Das stimmt nicht. Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Sachen, § 935 I 1 BGB. § 932 BGB findet keine Anwendung.

    Ich hatte ein technisches Gerät bei ebay zu einem Festpreis gekauft..Dieses Gerät hatte einen Aufkleber mit einem Strichcode ,darunter eine Nummer und der Firmenname. die ich nicht weiter beachtet habe.Nach einer Weile wollte ich das Gerät bei ebay Kleinanzeigen wieder verkaufen.Nach einer Weile bekam ich eine Mail von einer Mitarbeiterin dieser Firma,die mir erklärte dieses Gerät wäre gestohlen und wäre Eigentum ihrer Firma.Sie forderte mich auf einem Termin zuzustimmen an dem ein Mitarbeiter dieses Gerät abholen würde.Ich bat sie um nähere Informationen zu ihrer Behauptung und sie nannte mir die Adresse der Polizeistelle die diesen Fall bearbeitet hat.Mein Anruf dort ergab dass es da um eine ganze Serie von Diebstählen ging .Nachdem sich der Beamte meine Schilderung angehört hatte sagte er mir das was ich im vorherigen Post geschildert habe,nämlich das ich das Gerät gutgläubig erworben habe ( da ich ja nicht wusste das es gestolen war) und es somit rechtmäßig in meinen Besitz war und ich es somit auch wieder veräußern konnte.Das habe ich der Dame per mail geschrieben und habe nichts mehr von ihr gehört.Also fand der § bei mir doch Anwendung .Das Gerät habe ich dann auch wieder verkauft ( allerdings habe ich den Aufkleber entfernt ) damit die Dame nicht wieder fündig wird.

    Scheinbar lassen Firmen gezielt im Netz nach gestohlener Ware suchen.

    Gruß

    Suche gut erhaltenen Reichsmarine Dolch M1919 / M1929.Angebote mit Preisvorstellung bitte per PN

  • Ich hatte ein technisches Gerät bei ebay zu einem Festpreis gekauft..Dieses Gerät hatte einen Aufkleber mit einem Strichcode ,darunter eine Nummer und der Firmenname. die ich nicht weiter beachtet habe.Nach einer Weile wollte ich das Gerät bei ebay Kleinanzeigen wieder verkaufen.Nach einer Weile bekam ich eine Mail von einer Mitarbeiterin dieser Firma,die mir erklärte dieses Gerät wäre gestohlen und wäre Eigentum ihrer Firma.Sie forderte mich auf einem Termin zuzustimmen an dem ein Mitarbeiter dieses Gerät abholen würde.Ich bat sie um nähere Informationen zu ihrer Behauptung und sie nannte mir die Adresse der Polizeistelle die diesen Fall bearbeitet hat.Mein Anruf dort ergab dass es da um eine ganze Serie von Diebstählen ging .Nachdem sich der Beamte meine Schilderung angehört hatte sagte er mir das was ich im vorherigen Post geschildert habe,nämlich das ich das Gerät gutgläubig erworben habe ( da ich ja nicht wusste das es gestolen war) und es somit rechtmäßig in meinen Besitz war und ich es somit auch wieder veräußern konnte.Das habe ich der Dame per mail geschrieben und habe nichts mehr von ihr gehört.Also fand der § bei mir doch Anwendung .Das Gerät habe ich dann auch wieder verkauft ( allerdings habe ich den Aufkleber entfernt ) damit die Dame nicht wieder fündig wird.

    Scheinbar lassen Firmen gezielt im Netz nach gestohlener Ware suchen.

    Gruß

    Hallo,


    strafrechtlich konnte dir nichts passieren, soweit sogut. Aber an Diebstahlsware wo sich der Besitzer recherchieren lässt, kann man kein rechtmäßiges Eigentum erwerben, sei denn, der recherchierte Besitzer gibt sein Eigentumsanspruch auf weil er z. B. von der Versicherung entschädigt wurde. Damit ist dann eher die Versicherung Eigentümer welcher aber dieses auch ruhen lassen, weil der Aufwand einer Lagerung, Versteigerung usw. zu hohe Kosten verursacht. Die Versicherung fordert also nichts ein und gibt ihren Anspruch auf/ab. Dann hat man Glück und ist erst damit rechtmäßiger Eigentümer. So würde ich es grob ableiten ohne Anspruch auf volle Richtigkeit.




    Gruß Sammler32

  • Ich hatte ein technisches Gerät bei ebay zu einem Festpreis gekauft..Dieses Gerät hatte einen Aufkleber mit einem Strichcode ,darunter eine Nummer und der Firmenname. die ich nicht weiter beachtet habe.Nach einer Weile wollte ich das Gerät bei ebay Kleinanzeigen wieder verkaufen.Nach einer Weile bekam ich eine Mail von einer Mitarbeiterin dieser Firma,die mir erklärte dieses Gerät wäre gestohlen und wäre Eigentum ihrer Firma.Sie forderte mich auf einem Termin zuzustimmen an dem ein Mitarbeiter dieses Gerät abholen würde.Ich bat sie um nähere Informationen zu ihrer Behauptung und sie nannte mir die Adresse der Polizeistelle die diesen Fall bearbeitet hat.Mein Anruf dort ergab dass es da um eine ganze Serie von Diebstählen ging .Nachdem sich der Beamte meine Schilderung angehört hatte sagte er mir das was ich im vorherigen Post geschildert habe,nämlich das ich das Gerät gutgläubig erworben habe ( da ich ja nicht wusste das es gestolen war) und es somit rechtmäßig in meinen Besitz war und ich es somit auch wieder veräußern konnte.Das habe ich der Dame per mail geschrieben und habe nichts mehr von ihr gehört.Also fand der § bei mir doch Anwendung .Das Gerät habe ich dann auch wieder verkauft ( allerdings habe ich den Aufkleber entfernt ) damit die Dame nicht wieder fündig wird.

    Scheinbar lassen Firmen gezielt im Netz nach gestohlener Ware suchen.

    Gruß


    Nein § 932 BGB fand bei Dir keine Anwendung. Das ein Polizist eine falsche rechtliche Auskunft gegeben hat und die geschädigte Firma ihren ihr zustehenden Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gegen Dich nicht durchgesetzt hat, ändert nichts daran. Nochmal: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten bei gestohlenen Sachen. Dies ist explizit gesetzlich geregelt, § 935 I 1 BGB.

    Suche:

    - Nachlässe von Trägern des Ritterkreuzes oder des Deutschen Kreuzes

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    - alles zum Thema Hilfskreuzer

    - Narvik Nachlässe


    Ich bin Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ordenskunde. Alle Beiträge dienen gemäß § 86 Absatz 3 StGB ausschließlich wissenschaftlich-historischen Zwecken

  • Ich hatte ein technisches Gerät bei ebay zu einem Festpreis gekauft..Dieses Gerät hatte einen Aufkleber mit einem Strichcode ,darunter eine Nummer und der Firmenname. die ich nicht weiter beachtet habe.Nach einer Weile wollte ich das Gerät bei ebay Kleinanzeigen wieder verkaufen.Nach einer Weile bekam ich eine Mail von einer Mitarbeiterin dieser Firma,die mir erklärte dieses Gerät wäre gestohlen und wäre Eigentum ihrer Firma.Sie forderte mich auf einem Termin zuzustimmen an dem ein Mitarbeiter dieses Gerät abholen würde.Ich bat sie um nähere Informationen zu ihrer Behauptung und sie nannte mir die Adresse der Polizeistelle die diesen Fall bearbeitet hat.Mein Anruf dort ergab dass es da um eine ganze Serie von Diebstählen ging .Nachdem sich der Beamte meine Schilderung angehört hatte sagte er mir das was ich im vorherigen Post geschildert habe,nämlich das ich das Gerät gutgläubig erworben habe ( da ich ja nicht wusste das es gestolen war) und es somit rechtmäßig in meinen Besitz war und ich es somit auch wieder veräußern konnte.Das habe ich der Dame per mail geschrieben und habe nichts mehr von ihr gehört.Also fand der § bei mir doch Anwendung .Das Gerät habe ich dann auch wieder verkauft ( allerdings habe ich den Aufkleber entfernt ) damit die Dame nicht wieder fündig wird.

    Scheinbar lassen Firmen gezielt im Netz nach gestohlener Ware suchen.

    Gruß

    Kann ich nicht bestätigen. Hatte vor Jahren auch mal ein nagelneues und original verpacktes Mobilfunkgerät im Internet gekauft bei dem es sich in Kürze herausstellte dass es aus einem Betrugsfall stammte.

    Der bearbeitende Polizist belehrte mich dass ich bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens und einer endgültigen Entscheidung dieses Gerät nicht weiter veräußern darf, da ich mich ansonsten strafbar mache. Das Gerät war bereits im Gebrauch, wenn auch erst 2 Wochen.

    Im ersten Schritt entscheidet der Staatsanwalt ob es eingezogen wird, was aber nicht passierte. Es wurde ebenfalls eine Empfehlung ausgesprochen dass Gerät nicht einzuziehen, da ich sofort ebenfalls als Geschädigter gelten würden. Letztendlich gab es der Richter am Gericht frei. Ich habe es nicht verkauft und es liegt bei mir als Warnung zur besonderen Vorsicht bei Onlinekäufen.

    Immer aufpassen.

  • In der Beschreibung stand nichts...

    Hier bescheisst ja jeder jeden :D ...

    Ich denke nicht das hier jeder jeden bescheißt, der größte Teil der Sammlerschaft ist doch ehrlich!

    1919 zählt mMn dazu.


    Ich möchte mal eine kurze Geschichte erzählen:

    Ich habe vor Jahren mal hier einen Flugzeugführer J1 von einem ehrenwerten Mitglied hier erworben.

    Bei dem Flugzeugführer wurde nach dem Krieg das HK abgeknipst.

    Nachdem ich dann ein komplettes J1 bekommen konnte (die waren auch vor Jahren schon nicht häufig) habe ich das Stück an einen bekannten Sammler abgetreten. Dieser Sammler hat 6 stellig zu der Zeit investiert und kistenweise Zeug gekauft.


    Der Sammler gab das Stück damals nach München zur "Instandsetzung", das Ergebniß war wie zu erwarten nahezu perfekt.

    Das Stück verschwand in der Sammlung.


    Nach einer Zeit hat der Sammler es verkaufen wollen.

    Er stellte es in einem Militariaforum zum Verkauf, allerdings ohne die Reperatur zu erwähnen!

    Er hat es einfach (ohne böse absicht etc.) vergessen das das Stück repariert wurde......er hatte soviel gekauft das er es einfach selbst nicht mehr wusste.......


    natürlich sollte sowas nicht passieren, darf sowas nicht passieren......ich möchte aber damit verdeutlichen das es nicht immer der beschiss am volk ist der solch verhalten (was für aussenstehende oftmals eindeutig ist) "auslöst"........


    Es ist nicht immer alles schwarz oder weiß.....

    Bilder

    ...mit Knarren ist es so wie mit Kondomen, lieber eine haben und keine brauchen-als eine zu brauchen und keine zu haben
    Alle von mir gezeigten zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Berichte und Gegenstände aus der Zeit 1933 - 1945 und angesprochenen Themen dienen nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung gemäß §§ 86 / 86a, Deutsches StGb.

  • beängstigendes Ergebnis bei dem Ich gerne die Rückseite sehen würde.



    Zum Thema selbst kann man einfach nichts mehr logisches sagen.. ist schon traurig was hier geäußert wird....

    wenn man es weiss....

    Bilder

    ...mit Knarren ist es so wie mit Kondomen, lieber eine haben und keine brauchen-als eine zu brauchen und keine zu haben
    Alle von mir gezeigten zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Berichte und Gegenstände aus der Zeit 1933 - 1945 und angesprochenen Themen dienen nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung gemäß §§ 86 / 86a, Deutsches StGb.

  • Alles ist möglich...

    Selbst die Vergesslichkeit nach einem Jahr.

  • Ihr habt also die Käuferliste von Weitze und wisst somit, bei wem die Auflage getauscht wurde?

    Chapeau

    Ihr wisst echt alles, von geheimem Hintergrundwissen zur Ukraine bis zum Käuferkreis Weitzes.

    Ich bin beeindruckt

    Verkäufe nur unter Beachtung der §§ 86 und 86a StGB
    Meine Preise sind in aller Regel immer verhandelbar!


    Mail für nicht-Supporter I R 111 ( ä t ) gm x . d e

  • Weil die anderen Spangen , die drauf waren , Fäschungen waren und Spuren hinterlassen hatten .


    Ihr habt also die Käuferliste von Weitze und wisst somit, bei wem die Auflage getauscht wurde?

    Chapeau

    Ihr wisst echt alles, von geheimem Hintergrundwissen zur Ukraine bis zum Käuferkreis Weitzes.

    Ich bin beeindruckt


    Klingt für mich so, als hätte er es selbst getauscht oder weiß wer es getauscht hat.

  • Klingt für mich so, als hätte er es selbst getauscht oder weiß wer es getauscht hat.

    Du bist seit 2018 hier aktiv und hast dich seit dem als "Schmetterling1488" nicht besonders hervorgetan, willst aber hier eine Hexenjagd auf ein verdientes Mitglied eröffnen?

    Die Aussage von "1919" kann sich jeder mit etwas logischem Denkvermögen selbst zusammenreimen, auch wenn man selbst nicht derjenige ist, der die Spangen getauscht hat.

    Aber ihr wisst immer alles besser und ihr seid immer die Gleichen.

    Und dann noch so Töne spucken, nachdem man hier strafrechtlich relevantes Vorgehen, Zusammenarbeit mit gewalttätigen Ausländern und Bedrohung von Kindern gutgehießen hat.

    Verkäufe nur unter Beachtung der §§ 86 und 86a StGB
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    Mail für nicht-Supporter I R 111 ( ä t ) gm x . d e

  • Du bist seit 2018 hier aktiv und hast dich seit dem als "Schmetterling1488" nicht besonders hervorgetan, willst aber hier eine Hexenjagd auf ein verdientes Mitglied eröffnen?

    Die Aussage von "1919" kann sich jeder mit etwas logischem Denkvermögen selbst zusammenreimen, auch wenn man selbst nicht derjenige ist, der die Spangen getauscht hat.

    Aber ihr wisst immer alles besser und ihr seid immer die Gleichen.

    Und dann noch so Töne spucken, nachdem man hier strafrechtlich relevantes Vorgehen, Zusammenarbeit mit gewalttätigen Ausländern und Bedrohung von Kindern gutgehießen hat.

    Ich eröffne hier keine Hexenjagd, ich habe nur etwas in Frage gestellt (darf man ja wohl,oder?)

    Habe auch kein Interesse ihm irgendetwas zu unterstellen.


    Ich arbeite nicht mit gewalttätigen Ausländern zusammen und habe auch nicht zu Straftaten aufgerufen, sowas liegt mir fern!Ich habe lediglich meine Meinung zu einigen vorgehen kund getan,da ich von solch vorgehen auch schon gehört habe.


    Und zu guter Letzt,die Bedrohung der Kinder wiedert mich an!

    Unterstell mir ja nicht so ein Schwachsinn!

  • Ein Erfolg für alle Beteiligten ?, der Räuber klaut nichts mehr, der Besucher bekam Trinkgeld und der Geschädigte wird nicht mehr von ihm bestohlen, so muss dass sein?.

    Ich sag nicht mehr dazu.

    Lustig nur, dass der beteiligte Personenkreis hier immer der Gleiche ist.

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    Mail für nicht-Supporter I R 111 ( ä t ) gm x . d e

  • Ich sag nicht mehr dazu.

    Lustig nur, dass der beteiligte Personenkreis hier immer der Gleiche ist.

    Also ist es deiner Meinung nach legitim Leute zu bestehlen?



    Wenn man dann noch (aus eigener Erfahrung)

    weiß daß solche Fälle meißt untergehen da kein Interesse besteht es zu bearbeiten, der Fall dann einfach fallen gelassen wird und nicht weiter ermittelt wird (obwohl genügend Beweise und scharfe Nahaufnahmen der Gesichter Vorlagen)

    Kann man dies ja als "Erfolg" bezeichnen.


    Deshalb würde ich trotzdem nicht zu so etwas aufrufen oder selbst begehen!