Es geht schon wieder los -Waffenrechtsverschärfung-

  • Sie haben halt Angst da oben jetzt , deswegen werden sie mehr und mehr Waffen aus dem Volk ziehen . War doch abzusehen hat man damals ja erstmal gemacht

  • hi

    der knackpunkt ist aber der,das es WIEDER die gesetzestreuen sportschützen und waffensammler treffen wird.das ist das traurige.könnte noch was schreiben,aber ich lasse es lieber.

    gruß ulane5

    ich suche immer manschaftsschulterklappen des:Niederreinischen Füsilier Reg.Nr.39 Düsseldorf und des Reserve Infantrie Regiment Nr.211 sowie SG-Troddeln 1.Weltkrieg und Dienstliche Kurze Seitengewehre 98(KS98) Danke , Ich bin immer am Tausch [email]interessiert.-Auch bei den Sachen,die im Verkauf sind.

  • Das wird spannend.

    Es ist die Rede von Halbautomaten. Halbautomatische Langwaffen sind nicht sooo viele im Volk, halbautomatische Kurzwaffen sehr wohl. Das betrifft die normale Wald- und Wiesenpistole und evtl. auch je nach Auslegung alle Revolver.

    Kurzwaffen halte ich für nicht sehr wahrscheinlich, da werden die Jäger ihren Kontakte spielen lassen. Die Langwaffen werden sie über die Klinge springen lassen, eventuell werden die KKs ausgenommen.

    Soweit mein Blick in die Kristallkugel😂

    Die Sinnhaftigkeit des ganzen steht auf einem anderen Blatt...

  • Das wird spannend.

    Es ist die Rede von Halbautomaten. Halbautomatische Langwaffen sind nicht sooo viele im Volk, halbautomatische Kurzwaffen sehr wohl. Das betrifft die normale Wald- und Wiesenpistole und evtl. auch je nach Auslegung alle Revolver.

    Kurzwaffen halte ich für nicht sehr wahrscheinlich, da werden die Jäger ihren Kontakte spielen lassen. Die Langwaffen werden sie über die Klinge springen lassen, eventuell werden die KKs ausgenommen.

    Soweit mein Blick in die Kristallkugel😂

    Die Sinnhaftigkeit des ganzen steht auf einem anderen Blatt...

    Also - da ist von kriegswaffenähnlichen HA die Rede und nicht von Pistolen oder Revolver!


    Ganz abgesehen davon hat sich die Faeser neulich im Bundestag verplappert.

    Sie möchte nämlich per Gesetz die Beweislast umdrehen, d.h. nicht der Staatsanwalt muss dem Beschuldigten seine Straftat nachweisen, sondern umgekehrt: der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen!


    Was das bedeutet, kann sich jeder ausmahlen...

  • Warum ist dieser Beitrag hier angepinnt und ein selbiger, unten, wurde mit der Begründung Waffen und Politik führen zu nichts gutem, geschlossen?

    Bei strenger Pflicht, getreu und schlicht ! Gruss, Achtmal33

  • Weil die legalen Waffenbesitzer sensibilisiert werden sollen, dass sich wieder einmal was zusammen braut. Es soll hier nicht ein Diskussionsbeitrag über Politik entstehen sondern vielmehr Informationen zusammen getragen werden. Und hoffentlich dann den Einfluss auf die Vertreter in der Politik geltend gemacht werden. Es wird immer mehr verschärft, weil sich zu wenige Betroffene rühren.

    Ein Diskussionsbeitrag, nach dem Motto was alles schlecht ist, soll dies nicht werden.

    Ausuferungen, die nicht konkrete Informationen enthalten, werden gelöscht.

    Sammelschwerpunkt Pistolen der deutschen Truppen im II. WK mit Zubehör und Dokumente.


    Militärische Dienstuhren deutsch aus dem II. WK.

    Suche Pistolentaschen der Wehrmacht und Waffenzubehör einschließlich Dokumente.


    Suche auch ständig alte Automatik- und Wehrmachtsuhren. Auch in defektem Zustand.

  • Ach wisst Ihr was Leute......ich halt mich fürderhin hier einfach raus bzw. gebe ggf. diese Nachrichten nur noch per PN an meine interessierten Dekosammlerkollegen weiter!


    Diese, auch Dekosammler betreffenden, Diskussionen scheinen mir hier inzwischen von einigen eh etwas unerwünscht zu sein........


    Und noch ein Tipp zum Nachdenken:

    Die Politik bestimmt immer was Du besitzen darfst.....ist also in gewissen Bereichen so gut wie nicht trennbar vom Hauptthema.


    Was solls -´die einen hier bleiben bei ihren Orden, die anderen berichten von ihren sicherlich respektaben Berufserlebnissen, und ich halte mich mit meinem Hobby hier raus - bin eh nur seit gut 55 Jahren in diesem Sammelgebiet, welches jetzt sicherlich weiter eingaschränkt wird.

    Ich erinnere an die Sprüche vor einigen Jahren: " Ein Sturmgewehr kann man sich zukünftig nicht mehr an die Wand hängen!" .....wenns ein Pfarrer gesagt hätte würden wir evtl, über die Kirche schimpfen.......ohne große Folgen für Sammler.


    Jedenfalls brauch ich das Ganze nicht ...Schreiberei ist für mich gesundheitsbedingt nur anstrengend, und kostet mich viel Lebenszeit......


    Euch schöne Winterfeiertage ( zeitangepasst bin ich schon etwas....)

    Luger 03

  • Kauft Euch schon mal Farben. Ich werde pink nehmen. Das gibt Pluspunkte.


    Altbesitz von kriegsähnlichen Schußwaffen:

    „Dem § 58 werden nach Absatz 23 folgende Absätze 24 bis 27 angefügt: „(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes] eine Feuerwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam, wenn bis zum [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes plus 12 Monate] mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden, er die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwendung.“

    Aktuell gesucht: PORTEPEE für HOD!

  • Soll man jetzt buntes Klebeband nehmen was man leicht wieder abziehen kann?

    Oder anmalen, was man mit einer Socke abdecken kann?

    Da lassen doch wieder welche von Kindergartenkindern denken anstatt mal eine Experten oder Wissenden zu befragen.

    Sammelschwerpunkt Alliierte Berlin
    The Royal Highland Regiment - The Black Watch

  • Das ganze mit immer neuen verschärfungen im Waffenrecht und auch anderswo ist Nur dazu da um die Menschen in unserem Land total einzuschränken. Es wird nicht mehr lange dauern dann sind wir alle im Kindergarten.

    Leider hat unser Land nur noch unfähige Leute an der Regierung.

    Dann geht es halt immer so weiter, leider .

  • Die Stellungnahme des Forum Waffenrecht:


    Extremisten haben im Schießsport und der Jagd nichts zu suchen, aber wir wenden uns gegen pauschale Verurteilungen und unbegründete Verbote.

    15.12.2022

    Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände lehnen alle Arten von Extremismus kategorisch ab. Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Jägern keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder.

    Die Bundesinnenministerin erklärte am 14.12.2022 in einem Interview nach den großangelegten Razzien gegen Extremisten des Reichsbürgermilieus, dass sie das öffentliche Dienstrecht und das Waffenrecht verschärfen wolle. Konkret forderte sie Möglichkeiten, eine Nachkontrolle von Waffenbesitzern zu ermöglichen, dabei sind diese rechtlichen Grundlagen längst gegeben. „

    Unsere Mitglieder werden bei der Erlaubniserteilung genauestens überprüft und anschließend in periodischen Abständen immer wieder“, erklärt Friedrich Gepperth, der Vorsitzende des Forum Waffenrecht. Weiter führt er aus: „Waffenbesitzer gehören zu den am strengsten überwachten Personengruppen in Deutschland und jeder einzelne wird dauerhaft durch behördliche Abfragen bei Polizei, Staatsanwalt und Verfassungsschutz überwacht. Zunächst sollten diese, zum Teil erst im vorletzten Jahr eingeführten, Maßnahmen ausgewertet werden, bevor man unbegründet neue Verschärfungen des schon strengsten Gesetzes seiner Art beschließt. Wenn die Ministerin meint, dass eine polizeiliche Kontrolle nach einem Umzug nicht möglich sei, kennt sie einfach das Gesetz nicht, welches sie verschärfen möchte.“

    Zudem wurde auch das Verbot halbautomatischer Waffen gefordert. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Geschehen um die Verschwörung der sog. Reichsbürger und ist völlig willkürlich.

    Halbautomatische Pistolen und Gewehre gehören seit über einem Jahrhundert zum Stand der Technik und werden bei Schießsportlern und Jägern häufig verwendet.

    Friederich Gepperth erklärt dazu: „In allen Schießsportverbänden werden diese Waffen in Wettbewerben national, wie international, bis hin zur olympischen Schnellfeuerpistole genutzt. Die Technik ist bewährt und beliebt. Auch unter Jägern kommt sie zum Einsatz. Dabei ist es völlig verfehlt, auf optische Merkmale zu setzen, statt auf rein technische Kriterien und deren Deliktsrelevanz. Diese geht bei allen legal besessenen Waffen glücklicherweise nahezu gegen Null“.

    Mit dem Verbot ganzer Waffenarten würde Deutschland auch den europäischen Konsens verlassen, wurden halbautomatische Sport- und Jagdwaffen doch bei den letzten Novellierungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie und -verordnung nach sorgfältiger Anhörung von zahlreichen Experten im Anhang der zugelassenen Waffen kategorisiert. Dem zugrunde liegenden Gedanken einer Harmonisierung des Rechts im europäischen Raum laufen nationale Alleingänge zuwider und schaffen genau solche Zustände, die man eigentlich vermeiden möchte.

    Zunächst sollte also das bestehende strenge Waffengesetz mit seinen schon vorhandenen Möglichkeiten der Kontrolle und des Entzugs von Erlaubnissen konsequent ausgenutzt werden. Ergibt dann eine faktenbasierte Evaluation, dass noch Lücken bestehen, sind die Verbände zum Dialog bereit. Eine willkürliche weitere Beschneidung der Rechte unserer Mitglieder ohne jede sachliche Grundlage oder fundierte Analyse vorab, kann jedoch nicht hingenommen werden.



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  • Altbesitz von kriegsähnlichen Schußwaffen:

    „Dem § 58 werden nach Absatz 23 folgende Absätze 24 bis 27 angefügt: „(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes] eine Feuerwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam, wenn bis zum [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes plus 12 Monate] mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden, er die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwendung.“


    Hallo hidilinger, hast Du auch eine Quelle dazu?

  • Es gibt weder einen offiziellen Entwurf noch Teile davon mit sicherer Quelle, das mal so ganz nebenbei.


    Das angedachte Halbautomatenverbot und die Begrifflichkeit "Kriegswaffenähnlich" ist seit Monaten vom BMI bekannt, entsprechende Hinweise von "LWB" belächelt und als Unsinn abgetan.


    Nachtrag:

    Dorn im Auge sind für das BMI hauptsächlich HA LW wie AR10/15, H&K MR und Konsorten, KW wurden seinerzeit aussen vor gelassen.

  • Einige aktuelle Beiträge und Nachrichten:


    Was ein schärferes Waffenrecht bringen soll
    Zwei Jahre nach dem Anschlag von Hanau steht erneut das Waffenrecht zur Diskussion. Innenministerin Faeser will es verschärfen. FDP und Opposition sind…
    www.tagesschau.de


    Waffengesetze verschärfen? Warum Experten skeptisch sind
    Nach den "Reichsbürger"-Razzien fordern Innenministerin Faeser und weitere Politiker eine Verschärfung des Waffenrechts. Experten winken ab.
    www.zdf.de


    Buschmann lehnt Verschärfung des Waffenrechts ab
    Nach „Reichsbürger“-Razzia
    www.rtl.de

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    Altbesitz von kriegsähnlichen Schußwaffen:

    „Dem § 58 werden nach Absatz 23 folgende Absätze 24 bis 27 angefügt: „(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes] eine Feuerwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam, wenn bis zum [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes plus 12 Monate] mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden, er die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt. Im Fall des Satzes 2 findet § 46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 entsprechend Anwendung.“

    Gute Idee! Am Besten den Lauf an der Mündung vorne neonorange lackieren, damit dann jeder, der es sieht, glaubt, dass es sich dabei um eine Spielzeugwaffe handelt.............