Jetzt weiß ich noch mehr, und bin sehr überrascht über die Antwort. Heute hat mir die Waffenbehörde meines Landkreises folgende Nachricht gesandt:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
zu Ihrer Anfrage haben meine Recherchen folgendes ergeben:
- MG 53 (MG 42) als freier Teilesatz
Das Gehäuse und der Verschlussträger gehören zu den wesentlichen Waffenteilen einer vollautomatischen Schusswaffe. Der Besitz vollautomatischer Waffen ist verboten und damit auch die wesentlichen Teile dieser Waffen. Sofern Sie diese behalten möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt beantragen. Wenn Ihnen eine Genehmigung erteilt wird, müssen die Teile in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
- Gurttrommel und MG Gurt
Hierbei handelt es sich nicht um ein Magazin oder Magazingehäuse.
- Mauser Portugieser 1904 Karabiner
Hierbei handelt es sich um eine „Alt Dekowaffe“, die vor dem Stichtag 27.06.2018 unbrauchbar gemacht wurde. Somit unterliegt die Waffe nicht dem Waffenrecht, muss demzufolge nicht entsprechend aufbewahrt werden und bedarf auch keiner Bescheinigung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt bzw. an den Benutzerservice des NWR unter nwr@bva.bund.de. Auf der Seite des BKA finden Sie unter anderem einen Leitfaden über die wesentlichen Waffenteile nach dem neuen Waffengesetz, den Sie sich kostenfrei herunterladen können: https://www.bka.de/SharedDocs/…leitfadenWaffenteile.html
Bitte teilen Sie mir das Ergebnis Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Genehmigung durch das BKA oder die Abgabe der Waffenteile bis spätestens zum 30.10.2020 mit."
Bin auf den jetzt vermutlich beginnenden Meinungsaustausch gespannt.
Grüße
Dirk