Hallo zusammen
Ich hole das Thema noch einmal hoch , da die ersten in unserem Verein, jetzt Briefe der Behörden bekommen haben .
Hier wird auf die " neue " Aufbewahrungspflicht der Tresorschlüssel hingewiesen. Auch darauf , das es jederzeit kontrolliert werden kann... .
Jetzt haben wir folgende Diskussion:
Der Tresor für den Schlüssel muss ja mindestens die gleiche Schutzklasse haben wie der Waffentresor . Es kommt nur ein Elektronisches Schloss in Frage . Diese haben aber einen Revisionsschlüssel für den Notfall , d.h. , Batterie leer , Elektronik defekt , usw. ..... WAS MACHT MAN JETZT MIT DEM REVISIONSSCHLÜSSEL ?
Tresor für den Schlüssel des Tresores , des Tresores , usw. .....
Kreuzlagerung der Schlüssel ? Revisionsschlüssel des zweiten , elektronischen Tresores im ersten lagern ? Dann kommt man im Notfall ja nicht heran , da in diesem ja auch der Schlüssel für den ersten Tresor liegt . Revisionsschlüssel im Bankschließfach ist nicht zulässig , da diese keine Sicherheitsstufe haben !
Bleibt eigentlich nur noch die Option eines komplett neuen Tresores mit reinem , Mechanischem Zahlenschloss .
Dieses muss aber mindestens Sechsstellig sein ......
Am Ende kommt wohl ein " Monstrum " von Tresor bei heraus , nur für ein paar Kurzwaffen . Für die Langwaffenbesitzer wahrscheinlich noch mal ein paar Hausnummern höher .....
Einfach nur noch absurd . Mein Schlüssel lag immer in einem fest eingebautem Möbeltresor . Kann ich jetzt vergessen ....
Gruß
OAS1