Das Kreuz ist eine bekannte Kopie! Medaille ist original! Der Ring wurde nicht ergänzt! Das ist stimmig und mehrfach so zu finden
Beiträge von Slyrs
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Das Teil ist selten und sehr gesucht! Schlag zu und freue dich daran! Sowas läuft dir so ein zweites Mal nicht über den Weg.
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Aussagekräftige Bilder wären aber toll und könnten Licht ins Dunkel bringen
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Die wurden so von den Landjägern getragen! Ich kenne die von der Landjägerei in Württemberg von 1983 - 1918
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danke!!! -
Kann mir jemand den Hersteller benennen? Danke und einen schönen Sonntag noch!
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Spiegelverkehrt entwickelt
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Bessere Bilder?
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Oh Elend! Wie bekomme ich jetzt das Kopfkino wieder los? Ich danke euch 😂😂😂
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Zum Stempel oder zur Fa. Polke und Zimmer kann keiner was sagen?
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Kann mir jemand was zu einem Stempel in einer 1940er Polizeiuniform sagen! Ich lese da
POLKE & ZIMMERCHARLOTTENBURG
196 -
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Ich suche solche Auflagen für Beamte aus Preussen u. a. Kann mir jemand sagen wie man die nennt, dass ich die Weiten des Internets passend durchforsten kann?
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Könnte hier ein Admin mal absperren? Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem
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Marinepolizei
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Mit Notwehr nicht. Aber mit dem:
Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.Was angemessen ist oder war, klärt das Gericht. Wie man das moralisch bewertet, obliegt jedem selbst. Mein Mitleid ist überschaubar...
Viele Grüße, Dierk
da steht Abwägung und Eigentum gegen Leben oder körperliche Unversehrtheit steht im krassen Missverhältnis! 34 scheidet daher aus, da das bedrohte Rechtsgut Eigentum nicht mit dem Dem Leben oder der körperlichen Unversehrtheit nicht abwägbar ist!
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Ich denke, dass man hier zwischen moralischer sowie emotionaler Ebene und der rechtlichen Betrachtung unterscheiden muss. Emotional ist es ja verständlich, dass sich ein Hausbewohner zu Wehr setzt aber moralisch steht hier eben ein krasses Missverhältnis im Raum (Einbruch und eine getötete Person durch Schüsse in den Rücken) im Raum, welches rechtlich weder durch Notwehr noch durch den rechtfertigenden Notstand zu entschuldigen sein wird. Sicherlich wird der Täter seine Strafe bekommen und sicherlich wird der Umstand, dass bei ihm eingebrochen wurde auch strafreduzierend zu Buche schlagen aber ein Tötungsdelikt wird es ganz sicher bleiben für welches er sich auch vor Gericht verantworten muss.
Das werden die Gerichte im Jahr 2021 sicherlich entscheiden und dann werden wir auch sicherlich hier das Ergebnis lesen können!
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Da passt alles